Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten für alle Leistungen von Bold Brands, Christine Sauer und Julia Schöbel, (nachfolgend“ BOLD BRANDS“) gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge, die zwischen BOLD BRANDS und nicht-privaten Auftraggebern (nachfolgend Auftraggeber) über die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Branding & Design, Fotografie, Coaching, Online-Kurse sowie Workshops, Retreats und Veranstaltungen geschlossen werden.
(2) BOLD BRANDS erbringt Leistungen gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Eine natürliche oder juristische Person handelt als Unternehmer, wenn sie bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Der Auftraggeber bestätigt mit Vertragsschluss, bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, BOLD BRANDS stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(4) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Leistungen von BOLD BRANDS gegenüber demselben Auftraggeber, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.
2 Vertragsschluss
(1) Angebote von BOLD BRANDS sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
(2) Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche Auftragsbestätigung von BOLD BRANDS, durch Unterzeichnung eines Angebots durch den Auftraggeber oder durch Beginn der Leistungserbringung durch BOLD BRANDS. Bei Buchung digitaler Produkte über den Onlineshop (z. B. ThriveCart) erfolgt eine automatisierte Bestellabwicklung.
(3) Eine Kontaktaufnahme erfolgt teilweise mittels Buchungsanfrage per E-Mail, Nachricht oder Fragebogen, gegebenenfalls nach einem Auswahlverfahren und einem kostenlosen Kennenlerngespräch. Entscheidet sich der Auftraggeber für die Buchung, werden ihm die entsprechenden Vertragsunterlagen per E-Mail zugeschickt.
(4) Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
3 Leistungsumfang
Maßgeblich für den Leistungsumfang ist ausschließlich das jeweilige Angebot.
3.1 Branding & Design
(1) Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Briefing. Kreativleistungen umfassen insbesondere Markenstrategie, Logo- und Corporate-Design-Entwicklung, Brand Identity, Webdesign sowie damit verbundene Beratungsleistungen.
(2) Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung notwendigen Unterlagen, Informationen und Materialien vollständig und rechtzeitig bereit. Verzögerungen aus unvollständiger oder verspäteter Bereitstellung gehen nicht zu Lasten von BOLD BRANDS.
(3) BOLD BRANDS liefert nach Abschluss der Arbeiten Reinzeichnungen und/oder Druckdaten in den im Angebot vereinbarten Formaten. Korrekturen sind in der im Angebot definierten Anzahl enthalten. Darüber hinausgehende Korrekturen werden nach Aufwand berechnet.
(4) Entwürfe und Konzepte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung geistiges Eigentum von BOLD BRANDS.
3.2 Fotografie
(1) Der Umfang der Fotoaufnahmen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Die Anzahl der finalen bearbeiteten Bilder ist vertraglich zu vereinbaren.
(2) Die Aufnahmen finden zum vereinbarten Termin am vereinbarten Ort statt. Terminverschiebungen sind mindestens 30 Tage vor dem Shooting-Termin schriftlich anzuzeigen. Bei späterer Absage behält BOLD BRANDS den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung.
(3) Die Auswahl der finalen Bilder erfolgt durch BOLD BRANDS aus dem Gesamtmaterial. Der Auftraggeber erhält kein Recht auf Herausgabe nicht ausgewählter Rohdaten.
(4) Der Auftraggeber stellt sicher, dass abzubildende Dritte mit der Aufnahme und Verwendung der Fotos einverstanden sind.
3.3 Coaching und Beratung
(1) Coaching-Leistungen umfassen Einzelcoachings, Gruppencoachings und Beratungsleistungen im Bereich Markenaufbau, Positionierung, Social Media und Business-Strategie.
(2) BOLD BRANDS schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Coaching ist eine Dienstleistung und kein Werkvertrag. BOLD BRANDS arbeitet sorgfältig und professionell, übernimmt jedoch keine Garantie für bestimmte Ergebnisse. Die erfolgreiche Umsetzung des gelernten obliegt dem Auftraggeber und kann von BOLD BRANDS nicht beeinflusst werden.
(3) Vereinbarte Termine sind verbindlich. Verschiebungen sind mindestens 48 Stunden vorher schriftlich anzuzeigen. Bei späterer Absage wird der Termin als konsumiert betrachtet.
3.4 Online-Kurse und digitale Produkte
(1) Online-Kurse und digitale Produkte werden nach Zahlungseingang freigeschaltet oder zugänglich gemacht. Die Kurselemente können in mehreren Wochen gestaffelt oder live freigeschaltet werden; die Termine teilt BOLD BRANDS rechtzeitig vorab mit.
(2) Der Zugang ist persönlich und nicht übertragbar. Eine Weitergabe von Zugangsdaten an Dritte ist untersagt.
(3) Bei digitalen Produkten ist ein Widerrufsrecht nach § 356 Abs. 5 BGB ausgeschlossen, sobald der Auftraggeber ausdrücklich zugestimmt hat, dass BOLD BRANDS mit der Ausführung des Vertrages beginnt, und zur Kenntnis genommen hat, dass das Widerrufsrecht damit erlischt.
(4) Soweit nicht anders vereinbart, steht dem Auftraggeber der Kursinhalt so lange zum Abruf zur Verfügung, wie das Produkt von BOLD BRANDS auf der jeweiligen Plattform angeboten wird. BOLD BRANDS ist berechtigt, Kursinhalte zu aktualisieren, zu ergänzen oder anzupassen, soweit dies den Gesamtcharakter des Produkts nicht wesentlich verändert.
3.5 Workshops, Retreats und Veranstaltungen
(1) Workshops, Retreats und sonstige Präsenzveranstaltungen werden zu den im Angebot oder auf der Verkaufsseite genannten Konditionen durchgeführt.
(2) Vertragsgegenstand ist ausschließlich die Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung.
(3) Soweit nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, sind insbesondere nicht geschuldet:
(4) BOLD BRANDS tritt nicht als Reiseveranstalter im Sinne der §§ 651a ff. BGB auf, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(5) Der Auftraggeber bucht etwaige Reiseleistungen eigenverantwortlich bei den jeweiligen Leistungsträgern.
(6) Bei Stornierung durch den Auftraggeber gelten folgende Regelungen:
(7) Die Übertragung des Teilnehmerplatzes auf eine andere Person ist nach vorheriger Abstimmung mit BOLD BRANDS möglich.
(8) BOLD BRANDS behält sich das Recht vor, eine Veranstaltung bei zu geringer Teilnehmerzahl oder aus wichtigem Grund abzusagen. In diesem Fall werden bereits bezahlte Beträge vollständig erstattet. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
3a Erfolgsversprechen und Eigenverantwortung des Auftraggebers
(1) BOLD BRANDS schuldet ausschließlich die Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht jedoch den Eintritt eines bestimmten wirtschaftlichen, finanziellen, geschäftlichen, persönlichen oder sonstigen Erfolges.
(2) Insbesondere werden keine Garantien oder Zusicherungen hinsichtlich folgender Ergebnisse übernommen:
(3) Sämtliche auf Webseiten, Landingpages, Social-Media-Kanälen, Werbeanzeigen, Präsentationen, Verkaufsgesprächen, Webinaren, Podcasts oder sonstigen Kommunikationsmitteln dargestellten Erfolgsgeschichten, Testimonials, Referenzen, Fallstudien oder Beispiele stellen lediglich Erfahrungswerte einzelner Personen dar und begründen weder eine Garantie noch eine Erwartung vergleichbarer Ergebnisse.
(4) Der wirtschaftliche oder persönliche Erfolg des Auftraggebers hängt maßgeblich von dessen eigenen Fähigkeiten, Entscheidungen, Ressourcen, Marktbedingungen, zeitlichem Einsatz und sonstigen Faktoren außerhalb des Einflussbereiches von BOLD BRANDS ab.
(5) Die Vergütung wird für die Bereitstellung und Durchführung der vereinbarten Leistungen geschuldet. Ein Anspruch auf Rückerstattung wegen subjektiv nicht erreichter Erwartungen oder ausgebliebener Erfolge besteht nicht, soweit gesetzlich zulässig.
3b Inanspruchnahme von Leistungen und Ausschluss anteiliger Rückforderungen
(1) Die Dienstleistungen gelten als erbracht, sobald BOLD BRANDS dem Auftraggeber den Zugang zu Programminhalten, Coaching-Leistungen, Veranstaltungen, Communities, Aufzeichnungen, Templates, Unterlagen oder sonstigen vereinbarten Leistungen ermöglicht und ein konkreter Erfolg nicht geschuldet ist.
(2) Der Auftraggeber ist selbst dafür verantwortlich, die bereitgestellten Leistungen tatsächlich in Anspruch zu nehmen.
(3) Nicht genutzte Leistungen begründen keinen Anspruch auf Minderung, Rückerstattung oder Schadensersatz.
(4) Bereits erbrachte oder bereitgestellte Leistungen sind in jedem Fall zu vergüten.
(5) Eine anteilige Rückforderung von Vergütungen für bereits bereitgestellte Leistungen ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
3c Community-Regelungen und Teilnehmerverhalten
(1) BOLD BRANDS kann dem Auftraggeber Zugang zu digitalen Gruppen, Community-Bereichen, Netzwerken oder vergleichbaren Austauschplattformen gewähren.
(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich zu einem respektvollen und professionellen Umgang mit anderen Teilnehmern.
(3) Dem Auftraggeber ist insbesondere untersagt:
(4) Bei Verstößen ist BOLD BRANDS berechtigt, den Auftraggeber zeitweise oder dauerhaft von der Teilnahme auszuschließen.
(5) Der Vergütungsanspruch von BOLD BRANDS bleibt hiervon unberührt.
3d Werkleistungen, Design-, Web- und Fotoleistungen
Bei Werkleistungen schuldet BOLD BRANDS ausschließlich den im Angebot konkret beschriebenen Erfolg. Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen, insbesondere Recherchen, rechtliche Prüfungen, Markenrecherchen, Domainprüfungen, SEO-, Sicherheits-, Hosting-, Wartungs-, Update-, Barrierefreiheits- oder Compliance-Leistungen, sind nicht geschuldet.
Soweit nicht anders vereinbart, steht BOLD BRANDS bei kreativen Leistungen die künstlerische, konzeptionelle und gestalterische Freiheit zu. Subjektive Geschmacksfragen begründen keinen Mangel, solange die Leistung der vereinbarten Leistungsbeschreibung entspricht.
Die im Angebot ausgewiesene Anzahl von Korrekturschleifen ist abschließend. Weitere Änderungswünsche werden gesondert nach Aufwand vergütet.
BOLD BRANDS schuldet keine Herausgabe von offenen Arbeitsdateien, bearbeitbaren Quelldateien, Rohdaten, Rohfotos, Layoutdateien, Projektdateien, Layer-Dateien, Entwicklungsständen oder nicht ausgewählten Materialien, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart ist.
Soweit Fotoleistungen geschuldet sind, obliegt BOLD BRANDS die Auswahl der zur Übergabe bestimmten Aufnahmen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
BOLD BRANDS wird den Auftraggeber nach Fertigstellung zur Abnahme auffordern, soweit eine Abnahme gesetzlich vorgesehen oder vertraglich vereinbart ist. Der Kunde hat die Werkleistung innerhalb von 7 Werktagen nach Zugang der Abnahmeaufforderung in Textform abzunehmen oder konkrete Mängel zu rügen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Verweigerung unter Benennung mindestens eines Mangels, gilt die Leistung als abgenommen. Die gesetzliche Abnahmefiktion bleibt unberührt.
Als Abnahme gilt außerdem die produktive Nutzung, Veröffentlichung, Inbetriebnahme, Weitergabe an Dritte oder Freigabe zur Produktion durch den Auftraggeber.
Mängel sind in reproduzierbarer und nachvollziehbarer Form in Textform zu rügen. BOLD BRANDS ist zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. BOLD BRANDS kann nach eigener Wahl nachbessern oder neu leisten.
Soweit gesetzlich zulässig, verjähren Mängelansprüche bei Werkleistungen in einem Jahr ab Abnahme. Dies gilt nicht bei Arglist, Vorsatz, Übernahme einer Garantie, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in den Fällen zwingend längerer gesetzlicher Fristen.
Kündigt der Kunde einen werkvertraglichen Auftrag vor Vollendung frei, gilt § 648 BGB. BOLD BRANDS ist berechtigt, die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen und anderweitigen Erwerbs zu verlangen.
4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Kunde stellt BOLD BRANDS sämtliche für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge, Inhalte, Ansprechpartner, Freigaben und Entscheidungen vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung.
(2) Der Kunde gewährleistet, dass er über alle erforderlichen Rechte an den von ihm bereitgestellten Materialien verfügt und dass deren Nutzung durch BOLD BRANDS keine Rechte Dritter verletzt und keine Gesetze oder behördlichen Vorgaben verletzt.
(3) Der Kunde stellt BOLD BRANDS von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung der vorstehenden Pflichten beruhen, und ersetzt BOLD BRANDS die hieraus entstehenden angemessenen Kosten, einschließlich angemessener Rechtsverfolgungskosten.
(4) Leistungsfristen und Termine verlängern sich angemessen, soweit der Kunde seine Mitwirkungspflichten verspätet, unvollständig oder fehlerhaft erfüllt. Hierdurch entstehender Mehraufwand von BOLD BRANDS ist gesondert zu vergüten.
(5) Änderungs- oder Ergänzungswünsche des Auftraggebers nach Vertragsschluss oder nach Freigabe eines Projektstands bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. BOLD BRANDS ist berechtigt, die Ausführung bis zur Einigung über Vergütung und Termine auszusetzen.
(6) Der Kunde prüft Entwürfe, Korrekturstände, Freigabeversionen, Druckdaten, Webseiten, Texte, Preise, Namen, rechtliche Hinweise, Buchungsseiten und sonstige Inhalte vor Veröffentlichung oder Produktionsfreigabe eigenverantwortlich. Nach Freigabe haftet BOLD BRANDS nicht für vom Auftraggeber freigegebene Inhalte, es sei denn, BOLD BRANDS hat Fehler vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht oder übersehen.
5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die im Angebot oder Vertrag vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Rechnungen sind binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Der Kaufpreis digitaler Produkte wird sofort mit Bestellung fällig.
(3) Bei Projekten mit einem Gesamtvolumen über 2.000 EUR netto ist BOLD BRANDS berechtigt, eine Anzahlung von 50 Prozent bei Auftragserteilung zu verlangen. Mit der Leistungserbringung wird erst nach Eingang der Anzahlung begonnen.
(4) Auf Anfrage oder bei Verfügbarkeit im Onlineshop kann Ratenzahlung vereinbart werden. Bleiben zwei aufeinanderfolgende Raten aus, werden die restlichen Raten als Einmalzahlung sofort fällig. BOLD BRANDS ist berechtigt, bei Zahlungsverzug den Zugang zu den Leistungen vorübergehend oder dauerhaft zu sperren.
(5) Bei Zahlungsverzug ist BOLD BRANDS berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu verlangen.
(6) Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist dem Auftraggeber nur gestattet, wenn der zugrundeliegende Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.
6 Nutzungsrechte und Urheberrecht
(1) Sämtliche von BOLD BRANDS erstellten Werke (Designs, Fotos, Texte, Konzepte, Kursunterlagen u. a.) sind urheberrechtlich geschützt und verbleiben bis zur vollständigen Vergütung im Eigentum von BOLD BRANDS.
(2) Nach vollständiger Zahlung überträgt BOLD BRANDS dem Auftraggeber das einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht für die vereinbarten Verwendungszwecke.
(3) Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, umfasst die Rechteübertragung nicht das Recht zur Bearbeitung, Weiterveräußerung oder Weiterlizenzierung.
(4) Bei Fotografie behält BOLD BRANDS das Recht, die Arbeiten zu eigenen Referenzzwecken zu veröffentlichen, sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich widerspricht.
(5) Für Kursunterlagen, Vorlagen und ähnliche Materialien gilt: Der Auftraggeber darf diese für eigene betriebliche Zwecke nutzen, jedoch nicht kommerziell weiterverkaufen oder als eigene Leistung anbieten. Downloads und Kopien sind nur für den eigenen Gebrauch gestattet.
6a KI-gestützte Leistungen
(1) BOLD BRANDS ist berechtigt, zur Leistungserbringung künstliche Intelligenz sowie automatisierte Systeme einzusetzen.
(2) Soweit Inhalte ganz oder teilweise unter Verwendung künstlicher Intelligenz erstellt werden, übernimmt BOLD BRANDS keine Gewähr für deren rechtliche Schutzfähigkeit, Eintragungsfähigkeit, urheberrechtliche Schutzfähigkeit, wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit oder wirtschaftliche Verwertbarkeit.
(3) Die rechtliche Prüfung von Marken, Firmennamen, Claims, Designs, Werbeaussagen, Texten oder sonstigen Arbeitsergebnissen obliegt ausschließlich dem Auftraggeber.
6b Keine Rechts-, Steuer- oder Markenberatung
(1) BOLD BRANDS erbringt keine Rechtsberatung, Steuerberatung, Anlageberatung oder sonstige erlaubnispflichtige Beratung.
(2) Sämtliche Empfehlungen erfolgen ausschließlich aus betriebswirtschaftlicher, strategischer, kreativer oder marketingbezogener Sicht.
(3) BOLD BRANDS schuldet insbesondere keine:
(4) Die Einholung entsprechender fachlicher Beratung obliegt ausschließlich dem Auftraggeber.
7 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Materialien vollständig, korrekt und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
(2) Der Auftraggeber stellt sicher, dass ihm die Nutzungsrechte an allen von ihm bereitgestellten Materialien (Texte, Bilder, Logos etc.) zustehen. Er stellt BOLD BRANDS von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Pflicht entstehen.
(3) Verzögerungen, die auf der Verletzung von Mitwirkungspflichten beruhen, führen zu einer entsprechenden Verlängerung der Lieferfristen.
8 Abnahme und Freigabe
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, erbrachte Werkleistungen innerhalb von 10 Werktagen nach Vorlage schriftlich abzunehmen oder begründete Mängel schriftlich anzuzeigen.
(2) Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, gilt die Leistung als abgenommen.
(3) Freigegebene Entwürfe und Konzepte gelten als durch den Auftraggeber genehmigt. Änderungswünsche nach erfolgter Freigabe werden als neue Leistung nach Aufwand berechnet.
9 Gewährleistung und Haftung
(1) BOLD BRANDS haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie in Fällen einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet BOLD BRANDS nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht; in diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(3) Soweit nach Absatz 2 gehaftet wird, ist die Haftung der Höhe nach auf den Netto-Auftragswert des betroffenen Einzelauftrags begrenzt; bei Dauerschuldverhältnissen auf die Nettovergütung, die der Kunde in den letzten zwölf Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis an BOLD BRANDS gezahlt hat.
(4) Vorbehaltlich Absatz 1 haftet BOLD BRANDS nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden, Folgeschäden, Reputationsschäden, Datenverluste, Betriebsunterbrechung, Verlust von Reichweite, Plattform-Sperren, Algorithmus-Änderungen, Nichtverfügbarkeit externer Dienste oder sonstige Vermögensfolgeschäden.
(5) BOLD BRANDS haftet nicht für Leistungen Dritter, insbesondere Hosting-Anbieter, Plattformbetreiber, Zahlungsdienstleister, Druckereien, Freelancer, Reiseanbieter, Hotels, Airlines, Locations oder sonstige Drittanbieter, soweit BOLD BRANDS deren Leistungen nicht ausdrücklich als eigene Hauptleistung übernommen hat.
(6) BOLD BRANDS haftet – vorbehaltlich Absatz 1 – nicht für die marken-, wettbewerbs-, urheber-, datenschutz-, kennzeichen-, gesellschafts-, berufs- oder steuerrechtliche Zulässigkeit der vom Auftraggeber beabsichtigten Nutzung von Arbeitsergebnissen, sofern eine gesonderte rechtliche Prüfung nicht ausdrücklich Vertragsgegenstand ist.
(7) Soweit die Haftung von BOLD BRANDS ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch zugunsten ihrer Organe, Mitarbeiter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
10 Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nur für die Zwecke des jeweiligen Projekts zu verwenden.
(2) Diese Pflicht besteht über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus fort.
(3) BOLD BRANDS ist berechtigt, den Auftraggeber und abgeschlossene Projekte namentlich als Referenz zu nennen, sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich widerspricht.
11 Datenschutz
(1) BOLD BRANDS verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers zur Vertragserfüllung und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO.
(2) Soweit eine Auftragsverarbeitung im Sinne von Art. 28 DSGVO vorliegt, wird eine separate Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) geschlossen.
(3) Näheres regelt die von BOLD BRANDS, abrufbar unter https://bold-brands.de/datenschutz/
12 Laufzeit und Kündigung
(1) Projektbasierte Verträge enden mit Abschluss des jeweiligen Projekts und vollständiger Vergütung. Der Zugriff auf ein gebuchtes Programm endet mit Ablauf der vereinbarten Buchungs- bzw. Laufzeit und bedarf keiner Kündigung. Ausgenommen sind reine Online-Kurse: Hier bleibt der Zugriff so lange bestehen, wie das Produkt von BOLD BRANDS auf der jeweiligen Plattform angeboten wird (siehe § 3.4).
(2) Retainer-Vereinbarungen und laufende Betreuungsverträge haben eine Mindestlaufzeit, die im jeweiligen Angebot festgelegt wird (mindestens 3 Monate), und verlängern sich automatisch, sofern sie nicht mit einer Frist von 4 Wochen zum Laufzeitende schriftlich gekündigt werden.
(3) Eine Kündigung muss schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Eine Kündigung über Social-Media-Messenger wie Instagram oder Telegram ist nicht wirksam. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Zustellung bei BOLD BRANDS.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Bei vorzeitiger Beendigung durch BOLD BRANDS wird die über die erbrachte Leistung hinausgehende Summe erstattet.
13 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen dieser AGB werden dem Auftraggeber schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als anerkannt.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von BOLD BRANDS, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine rechtswirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Gleiches gilt für Regelungslücken.
(5) Diese AGB ersetzen alle vorherigen Versionen. Die jeweils aktuelle Version ist maßgeblich.